Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass sich das Gerücht, bei apikalen Aufhellungen, die ja häufig als Zysten angesehen werden, müßten diese chirurgisch mittels einer WSR angegangen werden, da sie auf konservativem Wege durch eine simple ordentliche Wurzelkanalbehandlung mit ausreichend guter Desinfektion des Wurzelkanalsystems nicht ausheilen würden, immer noch so hartnäckig hält. Es ist natürlich schon ein Problem, dass bei flächendeckend guter Endodontie den Oral- und Kieferchirurgen aufgrund wegfallender Wurzelspitzenresektionen ein nicht unerheblicher Anteil des Einkommens wegbrechen würde.
Ein weiteres Problem ist, dass diese völlig überholte und mittlerweile sogar in einer offiziellen Stellungnahme der DGZ sowie der DGZMK als weitgehend obsolet dargestellte Maßnahme als Regelleistung im Maßnahmenkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist.
Um dieses Gerücht endgültig zu entkräften wird hier ein Fall dargestellt, bei dem eine apikale Aufhellung in Kirschgröße (!!!), von der man natürlich nicht weiß, ob es eine echte Zyste ist oder nicht (nach all dem, was wir in unserer Laufbahn gelernt haben, gehen wir aber davon aus, dass es eine Zyste ist) allein durch eine sorgfältige und gründlich durchgeführte simple Wurzelkanalbehandlung (die in diesem Fall als reine Kassenleistung erbracht wurde) vollständig ausheilte.
Wäre man diesen Prozess mit den der chirurgischen Lehrmeinung entsprechenden Methoden (Wurzelspitzenresektion mit Zystektomie, am besten noch mit Einbringen von Knochen oder Knochenersatzmaterial) angegangen, kann man ziemlich sicher sein, dass dadurch die noch vitalen Nachbarzähne, die in den Prozess hineinragen, devitalisiert worden wären. Von den potentiellen Risiken und OP-Nebenwirkungen eines solchen Verfahrens ganz zu schweigen!