Es ist schon beeindruckend, dass sich trotz der zweifelsfreien Erfolge heutiger Endodontie immer noch das Gerücht hält, bei apikalen Aufhellungen müßten diese chirurgisch mittels einer WSR angegangen werden, da sie auf konservativem Wege durch eine simple ordentliche Wurzelkanalbehandlung mit ausreichend guter Desinfektion des Wurzelkanalsystems nicht ausheilen würden. Noch beeindruckender ist allerdings, dass diese völlig überholte und mittlerweile sogar in einer offiziellen Stellungnahme der DGZ sowie der DGZMK als weitgehend obsolet dargestellte Maßnahme als Regelleistung im Maßnahmenkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist.
Betrachtet man allerdings die endodontischen „Meisterleistungen“ mancher Kollegen, die entgegen der BEMA-Richtlinien immer noch Fälle wie den hier dargestellten als Kassenleistung hervorbringen, so muss man wohl erkennen, woran es in diesem System hapert…